Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier

Anwaltliche Beratung und Vertretung

Leistungen

 



Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Personalangelegenheiten, bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Insbesondere erstelle und prüfe ich Ihre Arbeitsverträge. Ferner betreue ich Sie während des Arbeitsverhältnisses sowie bei dessen Beendigung, bei Betriebsschließungen und Verlagerungen. Die Abwicklung von Kündigungsschutzprozessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernehme ich für Sie. Ich berate Arbeitgeber im Umgang mit Betriebsräten und Betriebsräte im Umgang mit Arbeitgebern in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dabei achte ich selbstverständlich vor Annahme des Mandats strengstens auf mögliche Interessenkollisionen.


Allgemeines Zivilrecht

Ich vertrete Sie vor Gericht in sämtlichen zivilrechtlichen Fallgestaltungen und Verfahrensarten, wie beispielsweise bei Kaufverträgen, Ratenkreditverträgen, Leasingverträgen, Miet- und Pachtverträgen, bei Ärger mit dem Makler, einer Versicherung oder bei Ärger mit dem Reiseveranstalter. Außerdem übernehme ich für Sie die Schadensregulierung bei Unfällen und die Vertretung in Verkehrsstraf- und -bußgeldverfahren.


Handelsvertreterrecht

Ich berate und vertrete Unternehmer und Handelsvertreter vor Abschluß eines Vertrages und ständig während dessen Dauer, beispielsweise bei Provisionen und Kündigungen, hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters oder auch bei der Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und der damit zusammenhängenden Karenzentschädigung. Ich erstelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge (z.B. Kaufverträge, Vertriebsverträge, Pacht- und Geschäftsübertragungsverträge) und Formulare (Bestellung, Auftragsbestätigung, Mahnschreiben usw.) zur rechtssicheren Abwicklung von Geschäften von Unternehmen, Handwerkern, sonstigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.


Wirtschaftsrecht 

Ich berate mittelständische und kleinere Unternehmen während der Gesellschafts- bzw. Unternehmensgründung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Beratung und auf der Abfassung individueller, auf das Unternehmen und die jeweiligen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittener Verträge. Ferner übernehme ich das Inkasso für Sie.


Insolvenz und Sanierung

Die Kanzlei ist für Privatpersonen und Unternehmen auf dem Gebiet der Sanierung und der Insolvenz tätig. Für Privatpersonen berät die Kanzlei hinsichtlich der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Ich verhandle mit den Gläubigern und handele mit diesen Vergleiche aus, um eine Insolvenz zu vermeiden. In Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bereite ich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften das Insolvenzverfahren vor. Dabei berate ich ausführlich über die Vorteile und Nachteile des Verfahrens. Für Unternehmen prüft die Kanzlei, ob diese sanierungsfähig sind. Wird dies bejaht, erstelle ich zusammen mit einem Unternehmensberater das Sanierungskonzept.  In Fällen, in denen die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens verneint wird, berate ich darüber, ob aufgrund der gesetzlichen Vorschriften Insolvenz zu beantragen ist oder welche Möglichkeiten ansonsten bestehen.